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Als ein Beamter sein Handy konfiszieren will, rastet Jamal A. aus: Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte musste sich der 25-jährige Gefangene jetzt vor dem Amtsgericht Torgau verantworten.
Torgau. Der Vorfall liegt mehr als ein Jahr zurück, hatte jetzt aber ein juristisches Nachspiel. Am 17. Dezember 2023 wollten zwei Beamte den Haftraum eines jungen Palästinensers in der JVA Torgau kontrollieren. Dort fanden sie ein eingeschaltetes iPhone, was Gefangene nicht besitzen dürfen. Beim Versuch, das Mobiltelefon zu beschlagnahmen, leistete Jamal A. (alle Namen geändert) erhebliche Gegenwehr.
„Mein Kollege hatte das Handy schon in der Hand“, schilderte der 40-jährige Vollzugsbeamte Peter F. Es habe zunächst einen erhitzten Wortwechsel gegeben. „Jamal A. versuchte dann, ihm das Handy zu entreißen.“ Es gab ein kurzes „Gerangel“, bis schließlich der Beamte und der Häftling auf das Bett fielen.
„Dort bekam ich Jamal A. an den Füßen zu fassen und konnte ihn fixieren“, sagte Peter F. Er habe dann Kollegen zu Hilfe gerufen, die schnell herbeieilten. Daraufhin gelang es, dem Häftling Hand- und Fußfesseln anzulegen.
Kurze Zeit später habe sich der aus dem Libanon stammende Gefangene wieder beruhigt. „Eigentlich ist er auch eher unauffällig und vollzugstauglich“, schilderte der Beamte. „Wir kommen in der Regel gut mit ihm aus.“ Für die Handgreiflichkeit sei der Palästinenser innerhalb der JVA mit einer Disziplinarstrafe – vier Wochen Arrest – sanktioniert worden.
Hintergrund: Kurz zuvor hatte Jamal A. im November 2023 bereits für einen weiteren strafrechtlich relevanten Vorfall auf der Station gesorgt (was genau passierte, wurde nicht näher ausgeführt). Auch damals sei der junge Mann jedenfalls sehr „aufgewühlt“ gewesen. Sein Leipziger Verteidiger Christian Avenarius führte das darauf zurück, dass Verwandte seines Mandanten in jenen Tagen während des Gaza-Krieges getötet worden waren.
„Inzwischen geht es Jamal deutlich besser“, so Avenarius. „Er nimmt eine psychologische Beratung in Anspruch und bereitet sich auf einen Schulabschluss vor.“ Zudem habe sich sein Mandant bei den betroffenen Justizvollzugsbeamten entschuldigt.
Der Zwischenfall vom November 2023 hatte Jamal A. bereits im Juli letzten Jahres auf die Anklagebank geführt. Er war zu einer beträchtlichen Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt worden.
Dieses Urteil war der Grund dafür, dass sich das Gericht im Fall des neuerlichen Ausrasters wegen des Handys milde zeigte: Es stimmte dem Antrag der Verteidigung zu, das Verfahren einzustellen. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden.
Geschrieben von: Patrick Hofmann
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