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Nachdem ein Beamter sein Mobiltelefon sicherstellen wollte, leistete Jamal A. Widerstand. Der 25-jährige Inhaftierte musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Torgau verantworten.
Torgau. Ein Vorfall aus der Justizvollzugsanstalt Torgau hat mehr als ein Jahr später ein gerichtliches Nachspiel gefunden. Am 17. Dezember 2023 kontrollierten zwei Bedienstete den Haftraum eines jungen Inhaftierten palästinensischer Herkunft. Dabei entdeckten sie ein eingeschaltetes Mobiltelefon – ein Gegenstand, dessen Besitz Gefangenen untersagt ist.
Als die Beamten das iPhone sicherstellen wollten, kam es zu Widerstand. Einer der beteiligten Vollzugsbediensteten schilderte vor Gericht, dass es zunächst zu einer hitzigen verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Anschließend habe der Gefangene versucht, das bereits ergriffene Telefon zurückzuholen. Daraus entwickelte sich ein körperlicher Konflikt, bei dem beide Beteiligten auf das Bett im Haftraum stürzten.
Gemeinsam mit hinzugerufenen Kollegen gelang es schließlich, den Mann unter Kontrolle zu bringen. Er wurde fixiert sowie mit Hand- und Fußfesseln gesichert. Wenig später habe sich der Inhaftierte wieder beruhigt, wie der Beamte aussagte. Nach dessen Angaben gilt der Mann im Haftalltag grundsätzlich als unauffällig und kooperativ.
Innerhalb der JVA wurde das Verhalten disziplinarisch geahndet. Der Gefangene erhielt eine Arreststrafe von vier Wochen.
Der Hintergrund des Vorfalls reicht jedoch weiter zurück. Bereits im November 2023 hatte es auf derselben Station einen weiteren Zwischenfall gegeben, der strafrechtlich relevant war. Details wurden dazu im Verfahren nicht näher ausgeführt. Der Verteidiger des Mannes führte dessen damalige emotionale Ausnahmesituation auf familiäre Schicksalsschläge im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg zurück.
Nach Angaben der Verteidigung habe sich der Zustand des Inhaftierten inzwischen deutlich stabilisiert. Er nehme psychologische Unterstützung in Anspruch, bereite sich auf einen Schulabschluss vor und habe sich bei den beteiligten Justizvollzugsbeamten entschuldigt.
Der frühere Vorfall aus dem November hatte bereits juristische Konsequenzen: Im Juli des vergangenen Jahres wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil spielte nun auch bei der Bewertung des späteren Handy-Zwischenfalls eine Rolle.
Das Gericht folgte letztlich dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren einzustellen. Auch die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Entscheidung an.
Geschrieben von: Patrick Hofmann
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